Auf dieser Website finden Sie mein aktuelles Seminarangebot, als Referenz einen Auszug aus meinen Seminar- und Publikationslisten sowie einige weitere Informationen über meine Tätigkeit und mich.
Familienrechtliche Seminare Familienrechtliche Veröffentlichungen KontaktIch bin Dr. Thomas Herr, geb. 1955 in der Pfalz, erstes Staatsexamen 1980 in Mainz, zweites Staatsexamen 1983 in Kassel/Marburg, Anwaltszulassung 1983, FA FamR 1998, Promotion magna cum laude 2008 (betreut von Prof. Dr. Dr. Brudermüller). Die Dissertation hatte das sog. Nebengüterrecht zum Gegenstand, eine konstruktiv-kritische Betrachtung mit Lösungsvorschlägen.
Diese Arbeit und ihre Folgepublikationen werden noch heute zitiert, sie haben an Aktualität gewonnen. Dem Nebengüterrecht gilt weiterhin mein besonderes Interesse unter Berücksichtigung sowohl der fortbestehenden dogmatischen Probleme als auch der Umsetzung in der Praxis, der anwaltlichen Fallbearbeitung.
„Nebengüterrecht“ im engeren Sinne sind die BGH-Rechtskonstruktionen konkludente Ehegatteninnengesellschaft, die ehebezogene Zuwendung und der familienrechtliche Kooperationsvertrag. Nebengüterrecht im weiteren Sinn umfasst die Vermögensauseinandersetzung überhaupt, soweit über den Zugewinnausgleich hinausgeht (Alles, was „neben dem gesetzlichen Güterrecht steht“. Dies ist - incl. des Zugewinnausgleichs selbst - der Kernbereich meiner Tätigkeit.
Ich bin Urheber und Alleinautor des Moduls Nebengüterrecht der im Beck-Verlag erscheinenden Software „Familienrechtliche Berechnungen“ („Gutdeutsch“). Mit dieser Software kann im Seminar „Ehebezogene Zuwendung“ gerechnet werden (Workshop). Die Anschaffung der Software ist hierzu nicht erforderlich.
Seit vielen Jahren in der Anwaltsfortbildung tätig habe ich weit über 100 Veröffentlichungen und mehr als 70 Seminare nach § 15 FAO (lesend) vorzuweisen.
Jährlich erscheint mein Jahresrückblick zum Nebengüterrecht im Forum Familienrecht (der auflagenstärksten familienrechtlichen Fachzeitschrift, Herausgeber DeutscherAnwaltVerein, zuletzt FF 2024, 193). Nach dem Focus-Ranking gehörte ich zu den erfolgreichsten deutschen Familienrechtsanwälten.
2021 habe ich meinem Lebensplan entsprechend die Anwaltstätigkeit beendet, um mich umso mehr meinen Seminaren und Publikationen zu widmen sowie angefragten fachlichen Stellungnahmen zum Nebengüterrecht. Hierzu zählen aktuell meine Tätigkeit bei der Expertenkommission des Bundesjustizministeriums zur Übernahme des Nebengüterrechts in das BGB sowie in der Reformkommission Güterrecht des Deutschen Familiengerichtstages.
Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht e. V.
Deutscher Familiengerichtstag e. V.
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e. V. (ISUV)
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Im Folgenden finden Sie einige Beurteilungen von Seminarteilnehmern aus den Evaluationsbögen, die aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert wurden.
Das Seminar hat meine Erwartungen übertroffen. Zum ersten Mal habe ich die konkludente Ehegatteninnengesellschaft verstanden.
Der Dozent überzeugte durch seine Praxiserfahrung und den Inhalt.
Teilnehmerunterlage: „mit Sternchen“ Ich habe Nebengüterrecht jetzt verstanden.